Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin !

 

2. Teil/ II: Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin!
ist der Folgeartikel zur Reihe: Ausbildung und Beruf
Lesen Sie dazu auch weitere Artikel:
Startartikel: Ausbildungsplatzsuche – Eine Harte Nuss?
1. Teil: Mache ein Schülerpraktikum – Denn der Weg ist das Ziel!
2. Teil/ I: Der Zimmererberuf – hat Zukunft !

 

 Traumberuf gefunden – jetzt werde ich Zimmerer / Zimmerin …

Du hast dich entschlossen Zimmerer / Zimmerin zu werden und hast die Zusage von deinem Ausbildungsbetrieb. Das war eine gute Entscheidung! Hier erfährst du welche Dinge du bis zum Start der Ausbildung noch quecken solltest.

Wie gehe ich weiter vor?

In der Regel wird empfohlen einen Vorvertrag abzuschließen, da die Berufsschule bei der Anmeldung dies gerne schriftlich hat. Dieser Vertrag ist ein Versprechen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden über die Einigung der beiden.
Es ist anzuraten, den tatsächlichen Ausbildungsvertrag sobald wie möglich abzuschließen.
Der Ausbildungsbetrieb schickt den Vertrag an die zuständige Innung oder direkt an die Handwerkskammer. Die Handwerkskammer nimmt die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Hier wird auch geprüft, dass der Ausbildungsbetrieb zur Ausbildung zugelassen und berechtigt ist.

Zu Beginn der Ausbildung muss sich der Ausbildungsbetrieb über den Gesundheitszustand des künftigen Azubis vergewissern. Dazu benötigt man ein Ärztliches Attest.
Dies sollte jedoch bei Vorlage vom Betrieb so ausgestellt sein, dass es bis zur Anmeldung zur Zwischenprüfung nicht älter als 14 Monate ist. Ansonsten müsste man dieses Attest wiederholen.

Im Vorfeld ist eine Anmeldung bei einer Krankenkasse nötig, diese wird sich dann in einem Bestätigungsschreiben beim Ausbildungsbetrieb melden.

Für den Arbeitslohn sollte sich der Auszubildende ein Girokonto eröffnen.
In dem Zusammenhang wird der junge Berufsstarter von seiner Hausbank meist über Anlagemöglichkeiten aufgeklärt, um die Vermögenswirksamen Leistungen des Ausbildungsbetriebes in Anspruch nehmen zu können. Dies hat durchaus seine Berechtigung, denn wer die erste Kohle verdient, sollte auch etwas auf die „Hohe Kante“ legen. Der Ferrari sollte noch etwas warten!

Bleibt noch das Finanzamt. Der Auszubildende muss bei seinem zuständigen Finanzamt
eine Steuer-ID beantragen und diese dem Ausbildungsbetrieb mitteilen.

Auch das sollte man als künftiger Zimmerer / Zimmerin wissen….

Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung am Ender der Lehrzeit endet auch die vertragliche Vereinbarung des Ausbildungsvertrages.
Der Betrieb ist also nicht verpflichtet den Auszubildenden zu übernehmen.
In der Regel wird dies bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrages geregelt.
Der künftige „Jung-Geselle“ sollte rechtzeitig das Gespräch mit dem Chef suchen.
Es macht einen guten Eindruck, dass man an seiner Zukunft interessiert ist.
Der Betrieb kann früh genug die personelle Planung dahingehend vornehmen.
Positive Beurteilungen während der Ausbildung werden den Arbeitgeber mehr überzeugen der Übernahme zuzustimmen!

Der Auszubildende ist verpflichtet, während seiner Ausbildungszeit ein lückenloses, ordentliches Berichtsheft zu führen. Dies hat er bei der Zwischen- und Abschlussprüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbilder prüft und unterzeichnet das Berichtsheft in regelmäßigem Turnus.
Dem Azubi hat die Eigenverantwortung dieser Verpflichtung nachzukommen.
Ist das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß, kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme an der Prüfung verweigern!

Wir hoffen euch nun rund um das Thema Ausbildungsberuf Zimmerer / Zimmerin, umfassend informiert zu haben.

In der heutigen Zeit erfährt der Handwerksberuf einen Hype.
Etwas mit seinen eigenen Händen schaffen und dazu mit nachhaltigen Material zu arbeiten, das der Kreativität kaum Grenzen setzt. Macht durchaus Bock auf Mehr!
Viel Junge Leute finden im Handwerksberuf insbesondere dass des Zimmerers / Zimmerin ihre Bestätigung. Mit einer fundierten Ausbildung in der Tasche, gibt es auch kaum Grenzen nach oben.
Weiterbildung zum Meister sowie zum Bautechniker sind nur einige von vielen Fortbildungsmöglichkeiten.
Das neue, durchlässige Schulsystem eröffnet uns viele mögliche Bildungswege.

Der Beruf des Zimmerer / Zimmerin kann somit ein wichtiger Baustein in deiner Karriere sein!

 

2. Teil/ II: Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin!
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2 Gedanken zu „Bau dir die Zukunft als Zimmerer / Zimmerin !

  1. Toller Bericht und Interessant was auch der Chef so über seine Gesellen denkt. Oft warten die Junggesellen ab und hoffen dass der Chef auf sie zukommt aber von deiner Sicht ist es sehr deutlich, wie wichtig es ist das sich die jungen Menschen Gedanken über ihre Zukunft machen.
    Lg. Anja

    • Liebe Anja,
      danke für deinen Kommentar!
      Eigeninitiative kann nie Schaden wenn es um die eigene Karriere geht!
      Es kommt immer gut an wenn der Azubi Interesse zeigt!
      Grüße aus Mauggen

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